Vorschriften und Mitteilungen
Diese Mitteilung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (geändert durch die Verordnung über Fluggastrechte und die Zulassung von Flugreiseveranstaltern (Änderung) (EU-Austritt) 2019) erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihr Flug annulliert wird.
Wenn wir Ihren Flug annullieren, haben Sie das Recht auf bestimmte Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen, sofern Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen.
Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:
Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen.
Wenn Sie die Kriterien erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Anderweitige Beförderung/Rückzahlung
Sie haben die Wahl zwischen den folgenden drei Optionen:
Wenn Sie von Option 1 oder 3 Gebrauch machen wollen, erlischt jeglicher Anspruch auf verfügbare Unterstützung, sobald wir eine solche Mitteilung erhalten.
Die Erstattung gemäß Option 1 oben ist innerhalb von sieben Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.
Der Anspruch auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist, es sei denn, dieser Anspruch ergibt sich aus der Verordnung über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen 2018.
Verfügbare Unterstützungsleistungen
Die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen werden kostenlos gewährt. Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.
Wir werden gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (geändert durch die Verordnung über Fluggastrechte und die Zulassung von Flugreiseveranstaltern (Änderung) (EU-Austritt) 2019) den Bedürfnissen von Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihren Begleitpersonen sowie den Bedürfnissen unbegleiteter Kinder besondere Aufmerksamkeit widmen.
Entschädigung
Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Annullierung Ihres Flugs. Keine Entschädigung wird bezahlt, wenn:
Die Höhe der Vergütung ist wie folgt festgelegt:
Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des annullierten Flugs nicht überschreitet:
Die Entschädigung wird in bar, per elektronischer Überweisung, Bankanweisung oder Bankscheck oder, mit Ihrem unterzeichneten Einverständnis, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen gezahlt.
Herabstufung
Wenn Sie während der Umleitung, sei es aufgrund einer Annullierung oder aus einem anderen Grund, wie z. B. dem Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, in eine niedrigere Klasse eingeteilt werden, als die, für die Ihr Ticket gekauft wurde, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:
Dies gilt für die Teile der Reise, bei denen Sie in der niedrigeren Klasse geflogen sind.
Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback/ direkt an unsere Abteilung für Kundenangelegenheiten wenden, um eine Beschwerde zu stellen.
In Großbritannien können Sie eine Beschwerde bei der Civil Aviation Authority (CAA) Passenger Advice and Complaints Team (PACT) einreichen, indem Sie das Online-Beschwerdeformular auf der CAA-Website https://www.caa.co.uk/Passengers/Resolving‑travel‑problems/How‑the‑CAA‑can‑help/How‑the‑CAA‑can‑help/ ausfüllen.
Wenn Sie sehbehindert sind und Hilfe beim Einreichen einer Beschwerde bei PACT benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an passenger.complaints@caa.co.uk oder telefonisch unter 0330 022 1916.
Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.
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